Erlaubnisscheine
Erlaubnisse
Das Fischeramt Bremen stellt die Fischereierlaubnisscheine für die bremische Weser und die Lesum aus.
Für Bremer Bürger gilt das Stockangelrecht. Die Erlaubnisscheine für das Stockangelrecht stellt das Stadtamt Bremen aus.
Ebenso werden die Fischereischeine vom Stadtamt ausgestellt.
Die Erlaubnisscheine zum Fischfang sind nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein.
Diese sind beim Fischen mitzuführen.
Es gelten die Bedingungen des Fischeramts Bremen und die gültige Bremische Binnenfischereiverordnung.
Gebühren
für 2 Angelruten
in der Bremischen Weser von Km 364-17,5 oder Km 17,5- 29 30,00 €
Lesum von Landesgrenze bis Mündung in die Weser 30,00 €
für 1 Senke 1 qm nicht unter 8 mm Maschenweite
in der Bremischen Weser von Km 364-17,5 oder Km 17,5- 29
Lesum von Landesgrenze bis Mündung in die Weser 30,00 €
Erlaubnisscheine für Reusen und Körbe werden vom den Ausgabestellen Bremen - Mitte und Bremen-Nord ausgestellt
Entnahmeverbote
Es ist verboten, Fische der folgenden Arten zu entnehmen:
- Bachneunauge (Lampreta planeri) te
- Bitterlinge (Rhodeus sericeus amarus)
- Flußneunauge (Lampreta fluviatilis)
- Finte (Alosa fallax)
- Groppe (Cottus gobio)
- Maifisch (Alosa alosa)
- Meerneunauge (Petromyzon marinus)
- Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus/maraena)
- Schlammpeizger (Misgurnus fossilis)
- Schmerle (Barbatula barbatula)
- Schneider (Alburnoides bipunctatus)
- Steinbeißer (Cobitis taenia)
- Stör (Acipenser sturio)
- Zährte (Vimba vimba)
- Kleine Flussmuschel (Unio crassus)
Schonzeiten
Es ist verboten, Fische und Krebse der folgenden Arten während der nachstehend angegebenen Zeiträume (Schonzeiten) nachzustellen und zu entnehmen .
A) Schonzeiten für Raubfische
-
Barsch ( Perca fluviatilis) 01.Februar bis 15. Mai
-
Hecht ( Esox lucius ) 01.Februar bis 15.Mai
-
Zander (Stizostedion lucioperca ) 01.Februar bis 15. Mai
B) Schonzeiten für Salmoniden
4. Äsche (Thymallus thymallus) 01. März bis 15. Mai
5. Bachforelle (Salmo trutta f.Fabio ) 15.Oktober bis 15.März
6. Lachs (Salmo salar ) 15. Oktober bis 15. März
7. Meerforelle (Salmo trutta) 15. Oktober bis 15. März
C) Schonzeiten für Krebse
8. Flusskrebs (Astacus astacus) 01.November bis 30. Juni
D) Schonzeiten für Aal (Anguilla anguilla 01 November bis 31.Januar
Die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten
Während der Raubfischschonzeiten vom 1.Februar bis 15.Mai ist jegliche Spinnfischerei(einschl. Blinkern und Twistern) sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.
Mindestmaße
Fische und Krebse der nachstehenden Arten dürfen nur entnommen werden, wenn sie von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse mindestens folgende Länge haben:
1. | Aal (Anguilla anguilla) |
45 cm |
2. | Äsche (Thymallus thymallus) |
35 cm |
3. | Bachforelle (Salmo trutta forma fario) |
30 cm |
4. | Lachs (Salmo salar) | 60 cm |
5. | Meerforelle (Salmo trutta trutta) | 50 cm |
6. | Rapfen (Aspius aspius) | 40 cm |
7. | Barsch (Perca fluviatilis) | 15 cm |
8. | Döbel (Leucisus cephalus) | 30 cm |
9. | Flunder (Platichthys flesus) | 25 cm |
10. | Hecht (Esox lucius) | 60 cm |
11. | Quappe (lota lota) | 35 cm |
12. | Zander (Stizostedion lucioperca) | 40 cm |
13. | Flusskrebs (Astacus astacus) |
11 cm |
Fangstatistik-EU Aalverordnung
Der europäische Aal (Anguilla anguilla) gilt als eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Der Bestand befindet sich nach Aussage der Wissenschaft außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Aus diesem Grund haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Wiederauffüllung der Bestände bzw. zur Bestandserhaltung Aalbewirtschaftungspläne erstellt, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Mit der Aufnahme des Aals in den Anhang II des Washingtoner Artenschutz
übereinkommens (CITES) unterliegt der Handel mit den Tieren strengen Beschränkungen. Dort gelistete Tiere dürfen nur noch gehandelt werden, wenn sie der Natur nachhaltig entnommen wurden. Das bedeutet im Falle des Aals eine Entnahme im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne, eine umfangreiche Dokumentation über Fang, Transport, Verarbeitung und Vermarktung und die Gewährleistung einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit der gehandelten Tiere.
Durch die neue Binnenfischereiverordnung sind die Verpflichtungen aus dem europäischen Recht in das bremische Recht übernommen worden. Seitdem gelten für die gewerbliche Aalfischerei folgende Regelungen:
Downloads
Merkblatt für Gewerbliche Aalfischerei in Bremen (PDF)
Antrag zur Registrierung (PDF)
Aalbewirtschaftungspläne
Fangstatistik
Das Fischeramt Bremen benötigt von jedem Fischer (Angel/ Senke/Körbe/Reusen) die Fangergebnisse aller Arten bis Ende Dezember.
Das Fischeramt Bremen stellt jedem Fischer mit der Ausstellung des Erlaubnisschein zum Fischfang ein persönliches login zur Verfügung um die Fangdaten per Internet in die Fangstatistik des Fischeramtes einzupflegen.
Sollten Sie diese Fangstatistik nicht in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet die Fangdaten dem Fischeramt schriftlich mitzuteilen.
Die dort enthaltenen Daten dienen für den wissenschaftlichen Nachweis, dass mindestens 40% der Blankaale ins Meer abgewandert sind. Nur wenn es gelingt, diesen Nachweis zu erbringen, werden künftig weitere Einschränkungen bei Fang und Vermarktung zu vermeiden sein.
Aalbesatz
2011 wurden ca. 20000 Stück Jungaale in die Weser oberhalb des Hemelinger Wehr eingesetzt
2012 setzte das Fischeramt 20000 Jungaale (10g) in die Weser ein
2013 setzte das Fischeramt 20000 Jungaale (10g) in die Weser ein
2014 setzte das Fischeramt 20000 Jungaale (10g) in die Weser ein
2015 setzte das Fischeramt 20000 Jungaale (10) in die Weser ein
2016 setzte das Fischeramt 14000 Jungaale (10) in die Weser ein
Am 21.06 2017 wurden vom Fischeramt in Zusammenarbeit mit Rüdiger Droste ca.23000 Farm Aale in die Weser eingesetzt.
2018 setzte das Fischeramt 31000 Stck Farmaale (ca 3,5g) in die Weser ein.
2019 setzte das Fischeramt 36 kilo glasaale ca.110000- Stück in die Weser ein
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Meeres- und
Fischereifonds (EMFF) der Europäischen Union
Aalbesatz 2020
2020 setzte das Fischeramt Bremen 36 Kg Aalbrut ca 120000 Stück in die Weser ein.
Aalbesatz 2021
2021 setzte das Fischeramt Bremen 300 kg vorgestreckte Aale ca.38000 Stück in die Weser ein.
Aalbesatz 2022